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Stellungnahme zum Nachtragshaushalt am 12.5.2026

14. Mai 2026

Nachdem eine in Sindelfingen ansässige Automobilfirma keine Gewerbesteuer mehr zahlt, u.a. auch deswegen, weil sich Abschreibungen aufgrund der Gesetzgebung der Berliner Koalition (CDU/SPD) auf von 10 Jahren auf 3 Jahre verkürzt haben, mussten wir einen Nachtragshaushalt verabschieden. Von meinem 5 Minuten Zeit der Stellungnahme habe ich auch der Afd gewidmet, weil ich finde, dass es nicht ausreicht sie zu ignorieren, sondern man muss sich mit ihr auseinadersetzen. Warum:

„Die AfD ist eine Partei mit einer antidemokratischen Agenda und das spielt sie auch in der Kommunalpolitik aus. Wer Mitglied dieser Partei ist und deren weltanschauliche Kampfansagen an demokratischen Institutionen und an eine liberale, offene Gesellschaft teilt, der geht für diese Partei nicht in die Kommunalpolitik, um dort ausschließlich Sachpolitik zu machen. Diese Person wird an gegebener Stelle immer auch AfD-Positionen einbringen, also rassistische, abwertende und geschichtsvergessene Positionen. Daher braucht es auch in der Kommunalpolitik eine klare Abgrenzung.“ Politikwissenschaftlerin Anne Mehrer in der TAZ 1.8.2023

Hier geht es zu meiner Stellungnahme: Stellungnahme Nachtragshaushalt 2026

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Einführung der Grundsteuer C in Sindelfingen (Antrag vom 25.02.2026)

27. Februar 2026

Antrag

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen beschließt:

  1. Die Stadt Sindelfingen führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke im Sinne des Landesrechts ein.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zur Festsetzung eines Hebesatzes für die Grundsteuer C zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer C sollen vorrangig zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und weiterer Maßnahmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums verwendet werden.

Begründung

Weiterlesen: Einführung der Grundsteuer C in Sindelfingen (Antrag vom 25.02.2026)
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Gewerbesteuer auf 400 Punkte anheben (Antrag vom 25.2.2026)

27. Februar 2026

Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Sindelfingen auf 400 v. H. rückwirkend zum 1.1.2026

Antrag

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen beschließt:

  1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von derzeit 380 v. H. auf 400 v. H. angehoben.
  2. Die Anhebung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung zur Erhebung der Gewerbesteuer unverzüglich vorzulegen und bekannt zu machen

Begründung

Weiterlesen: Gewerbesteuer auf 400 Punkte anheben (Antrag vom 25.2.2026)
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Rede zum Doppelhaushalt 2025/2026

05. Juni 2025

Haushaltsrede Richard Pitterle 30.4.2025

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