Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Sindelfingen auf 400 v. H. rückwirkend zum 1.1.2026
Antrag
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen beschließt:
- Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von derzeit 380 v. H. auf 400 v. H. angehoben.
- Die Anhebung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung zur Erhebung der Gewerbesteuer unverzüglich vorzulegen und bekannt zu machen
Begründung
- Sindelfingen liegt im Vergleich der Daimler‑Standorte unter dem Niveau
Sindelfingen erhebt derzeit einen Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. und liegt damit unter vielen anderen Daimler‑Standorten.
In Stuttgart beträgt der Hebesatz 420 v. H., in Hamburg 470 v. H., in Bremen 460 v. H.
Aber selbst im unmittelbaren baden‑württembergischen Umfeld von Daimler‑Standorten und ‑Zulieferern sind die Hebesätze mindestens auf oder über 400 v. H.:
- Esslingen am Neckar: 400 v. H.
- Rastatt: 400 v. H.
- Damit ist klar: Ein Hebesatz von 400 Punkten ist in typischen Automobil‑ und Industriekommunen kein „Ausreißer nach oben“, sondern völlig üblich.
- Das oft bemühte Argument, Sindelfingen müsse beim Gewerbesteuerhebesatz „ganz unten“ liegen, um attraktiv zu bleiben, ist durch die Fakten nicht gedeckt.
- „Schmerzhafte Eingriffe“ dürfen nicht einseitig Eltern treffen
Der Oberbürgermeister hat angesichts der Haushaltslage von „schmerzhaften Eingriffen für alle“ gesprochen. Tatsächlich wurden und werden insbesondere die Eltern durch höhere Kita‑Gebühren und andere Sozial‑ und Bildungsmaßnahmen stark belastet, während die Unternehmen bislang weitgehend geschont werden.
Wenn „alle“ gefragt sind, kann es nicht sein, dass ausgerechnet große, gewinnstarke Unternehmen in einer prosperierenden und prestigeträchtigen Industriestadt wie Sindelfingen ausgenommen bleiben.
Die moderate Anhebung auf 400 Punkte ist ein Beitrag zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen Unternehmen und Bevölkerung. - Mittelstand wird faktisch nicht zusätzlich belastet
Das Argument, man wolle mit einer Anhebung des Hebesatzes „den Mittelstand“ nicht belasten, greift steuerrechtlich zu kurz.
Der „Mittelstand“ besteht in der Realität zu einem erheblichen Teil aus Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Einzelunternehmen.
Für diese gilt: Die gezahlte Gewerbesteuer kann bis zu einem Hebesatz von 400 v. H. vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden, sodass bis zu dieser Schwelle keine zusätzliche Gesamtsteuerbelastung entsteht.
Mit anderen Worten: Bis 400 Punkten ist die Gewerbesteuer für diese Unternehmen im Ergebnis weitgehend ein Durchlaufposten, der die Stadt stärkt, ohne den klassischen Mittelstand stärker zu belasten.
Eine Anhebung auf 400 Punkte ist deshalb mittelstandsverträglich, gleichzeitig aber haushaltspolitisch geboten. - Unternehmen ziehen nicht wegen 20 Punkten Differenz nach Böblingen
Oft wird behauptet, Unternehmen würden bei einer Hebesatzanhebung „einfach nach Böblingen gehen“. Tatsächlich liegt der Gewerbesteuerhebesatz in der Region in einer Bandbreite, die Standortentscheidungen eher marginal beeinflusst; Faktoren wie qualifizierte Beschäftigte, Verkehrsanbindung, Nähe zum Werk, Zuliefererstrukturen und das Renommee der Stadt sind deutlich wichtiger.
Sindelfingen ist als „Daimler‑Stadt“, als starker Industriestandort und als Wohnort mit hoher Attraktivität und Reputation zu prestigeträchtig, als dass eine maßvolle Hebesatzanhebung von 380 auf 400 Punkte eine Umzugswelle auslösen würde.
Es gibt keinerlei ernsthafte Hinweise darauf, dass Unternehmen ihre Standortentscheidungen an einer Hebesatzdifferenz von 20 Punkten festmachen – schon gar nicht bei Großbetrieben. - Haushaltsstärkung ohne zusätzliche soziale Schieflage
Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 400 Punkte stärkt die kommunalen Einnahmen dauerhaft und schafft Spielräume für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und sozialen Zusammenhalt.
Statt weitere „schmerzhafte Eingriffe“ bei Familien und sozial Schwächeren vorzunehmen, ist es konsequent, auch die Unternehmen ihren fairen Beitrag leisten zu lassen.
