Antrag
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen beschließt:
- Die Stadt Sindelfingen führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke im Sinne des Landesrechts ein.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zur Festsetzung eines Hebesatzes für die Grundsteuer C zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer C sollen vorrangig zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und weiterer Maßnahmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums verwendet werden.
Begründung
- Rechtliche Grundlage: Grundsteuerreform und Einführung der Grundsteuer C
Mit der Grundsteuerreform, die in Baden‑Württemberg ab 2025 in Kraft getreten ist, wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke einzuführen.
Ziel ist es, Kommunen ein Instrument in die Hand zu geben, um Spekulation mit unbebautem Bauland unattraktiver zu machen und Anreize für eine Bebauung insbesondere mit Wohnraum zu setzen.
Mehrere Kommunen im Land haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und entsprechende Satzungen beschlossen. - Sindelfingen nutzt vorhandene Instrumente bislang nicht
Sindelfingen hat bisher davon abgesehen, die Grundsteuer C einzuführen, obwohl die Stadt unter einem angespannten Wohnungsmarkt und gleichzeitig unter erheblichen Haushaltsproblemen leidet.
Angesichts „leerer Kassen“ wäre es ein politisches Versäumnis, bewusst auf ein Instrument zu verzichten, das sowohl Einnahmen generieren als auch baureife Grundstücke mobilisieren kann.
Wer ernsthaft mehr bezahlbaren Wohnraum will, darf sich diese Möglichkeit nicht länger selbst verbauen. - Grundsteuer C als Baulandmobilisierung statt weiterer Belastung der Mieter*innen
Die herkömmliche Grundsteuer B trifft in der Praxis über die Nebenkosten häufig Mieterinnen und Mieter oder selbstgenutzte Wohneigentümer.
Die Grundsteuer C hingegen setzt beim Problem gezielt an: Sie erfasst unbebaute, aber baureife Grundstücke, die aus spekulativen oder anderen Gründen dem Wohnungsmarkt vorenthalten werden. - Statt ständig höhere Belastungen auf diejenigen abzuwälzen, die bereits wohnen und Miete zahlen, sollen diejenigen verstärkt zur Kasse gebeten werden, die mit Bauland spekulieren und dadurch den Wohnungsmarkt verknappen.
- Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus
Die Einnahmen aus der Grundsteuer C bieten die Chance, eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle für sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Gerade in einer Stadt wie Sindelfingen, in der industrieller Wohlstand neben wachsender sozialer Spaltung existiert, ist eine aktive kommunale Wohnungspolitik notwendig. - Es ist sachgerecht und politisch folgerichtig, die Einnahmen aus einer Steuer auf unbebautes Bauland ausdrücklich für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verwenden.
- Signalwirkung: Aktiv gegen Spekulation, aktiv für Wohnen
Die Einführung der Grundsteuer C setzt ein klares Signal: Baureifes Land ist zum Bauen da – insbesondere für Wohnungen – und nicht als reines Spekulationsobjekt.
Wer Bauland über Jahre und Jahrzehnte ungenutzt lässt, obwohl Wohnraum dringend benötigt wird, soll hierfür einen substanziellen finanziellen Beitrag leisten.
Sindelfingen zeigt damit, dass die Stadt nicht nur über Wohnungsnot redet, sondern die vorhandenen Instrumente nutzt, um gegenzusteuern.
